Wir arbeiten zusammen mit folgenden Heilpraktikerschulen:
In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an eine Ausbildung zum Heilpraktiker stark verändert. War vor zehn Jahren noch die Vielfalt der Therapiemethoden das Wesentliche in der Ausbildung zum Heilpraktiker, so zeigt sich in den letzten Jahren eine zunehmende Tendenz zur Spezialisierung in der Therapierichtung. Dieser Veränderung liegt der Erkenntnis zugrunde, dass die Therapie mit ganzheitlichen Heilkundesystemen, wie z.B. der Chinesischen Medizin, der Homöopathie oder auch der Chirotherapie und Osteopathie, eine umfassende Ausbildung voraussetzen. Diese Therapien haben eine eigene Philosophie, ein eigenständiges, jeweils besonderes Diagnosesystem und, wie z.B. die Chinesische Medizin, verschiedene Therapieverfahren (Akupunktur, Kräutertherapie, Diätetik, Tuina, Qigong).
Unserer Meinung nach geht es nicht mehr darum, in möglichst vielen Therapierichtungen einführendes Wissen zu sammeln, sondern sich eine der großen Therapierichtungen auszuwählen und diese in ihrer Tiefe und Ganzheit zu erfassen. Dies wird auch durch die öffentliche Diskussion über Qualitätsstandards in der Ausbildung zum Heilpraktiker bestätigt. Wer sich für eine dieser Therapierichtungen als Schwerpunkt entscheiden will, braucht eine qualifizierte Ausbildung in schulmedizinischem Wissen, um
1. den Anforderungen an eine Praxis – zum Wohle der Patienten – gerecht zu werden und
2. die Prüfung vor dem Amtsarzt zu bestehen.
Der Beruf des Heilpraktikers ist ein selbständiger und freier Heilberuf auf der Rechtsgrundlage des Heilpraktikergesetzes von 1939. Dieses erlaubt dem Heilpraktiker, als einzigem neben dem approbierten Arzt eigenständig Diagnosen zu stellen und heilkundlich zu behandeln. Der Heilpraktiker ist an einer ganzheitlichen Sichtweise von Gesundheit und Krankheit interessiert. Daher steht nicht die Erkrankung, sondern der Mensch im Mittelpunkt der Behandlung. Durch gezielte naturheilkundliche Verfahren versucht der Heilpraktiker, die Selbstheilungskräfte des Menschen zu fördern, um das geistig-seelisch- körperliche Gleichgewicht wieder herzustellen und damit die Patienten dauerhaft zu heilen. Der Heilpraktiker sieht seine Aufgabe dabei nicht nur in der Reparatur von Krankheiten, sondern besonders in der Wegbegleitung der Patienten zu deren Gesundung. Dazu stehen ihm die unterschiedlichsten Therapieverfahren zur Verfügung , z.B. Akupunktur, Homöopathie, Chirotherapie oder westliche Phytotherapie.
Bevor der Heilpraktikeranwärter sich jedoch mit einzelnen naturheilkundlichen Verfahren intensiv befassen kann, gilt es, sich mit dem erforderlichen schulmedizinischen Grundlagenwissen zu beschäftigen. Dies ist einerseits eine wichtige Voraussetzung zum Bestehen der Überprüfung beim Gesundheitsamt, andererseits aber auch notwendig, um später in der eigenen Praxis zu bestehen und auch seine Grenzen zu erkennen, z.B. wenn dringend erforderliche schulmedizinische Maßnahmen eingeleitet werden müssen.
Die Zulassung zur Ausübung des Heilpraktikerberufes hängt von der bestandenen Überprüfung beim Amtsarzt des zuständigen Gesundheitsamtes ab und gilt bundesweit.
Voraussetzung ist der Hauptschulabschluss, die körperliche, geistige und seelische Eignung für den Beruf (Ärztliches Attest und Führungszeugnis) und ein Mindestalter von 25 Jahren zum Zeitpunkt der Überprüfung beim Gesundheitsamt. Eine Altersobergrenze existiert nicht. Auch EU-Bürger können die Prüfung ablegen.
Die Prüfung fragt im Wesentlichen nicht danach, was man später in der Praxis anwendet, sondern fordert vor allem schulmedizinisches Wissen. In der Prüfung muß nachgewiesen werden, dass der zukünftige Heilpraktiker keine Gefahr für die „Volksgesundheit“ darstellt, das heißt er muß wissen, welche Erkrankungen er nicht behandeln darf und an den Arzt weiterleiten muß bzw. wann eine schulmedizinische Behandlung notwendig ist.
Die Überprüfung besteht aus einem zweistündigen schriftlichen Teil mit 60 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren (davon müssen 45 richtig beantwortet sein) und einem mündlichen Teil mit mindestens 30 Minuten pro Person einzeln oder in Gruppen bis zu 4 Personen. Es finden zwei Prüfungsdurchgänge pro Jahr statt, im Frühjahr und im Herbst, wobei bei Nichtbestehen die Anzahl der Wiederholungen nicht begrenzt ist.
Zur Zeit hat die Überprüfung ein hohes Niveau und orientiert sich am zweiten Staatsexamen für Medizinstudenten. Bei diesem Standard ist daher eine gezielte, qualifizierte Vorbereitung unerlässlich, um sich das für die Praxis notwendige Wissen anzueignen und die Überprüfung beim Amtsarzt erfolgreich zu bestehen.